Kinderkrankengeld bei Lockdown von Kitas und Schulen

Seit 05.01.2021 haben Eltern auch Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Kitas oder Schulen im Rahmen der Corona-Maßnahmen geschlossen sind. Solange das Kind nicht erkrankt ist, wird hierzu KEINE Bescheinigung vom Arzt sondern ein entsprechender Nachweis der Kita oder Schule benötigt!

Aktuell können gesetzlich versicherte Elternpaare und Alleinerziehende bis zu 40 Arbeitstage Kinderkrankengeld beziehen.

Gehört mehr als ein Kind zur Familie, so erhöht sich der Anspruch auf bis zu 45 Arbeitstage pro Elternteil (regulär 25) und für Alleinerziehende auf bis zu 90 Arbeitstage

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